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Einige Schweizer Notfallstationen seien bereits überlastet allein aufgrund der hohen Anzahl an Personen, die sich testen lassen möchten. Dies deutet auf eine zusätzliche psychologische und logistische Komponente der aktuellen Situation hin.

Das Sterblichkeitsprofil ist aus virologischer Sicht weiterhin rätselhaft, da im Unterschied zu Grippeviren Kinder verschont und ältere Männer etwa doppelt so häufig betroffen sind wie ältere Frauen. Dieses Profil entspricht andererseits der natürlichen Sterblichkeit, die bei Kindern nahe null und bei 75-jährigen Männern fast doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen Frauen liegt.

Bei den jungen testpositiven Verstorbenen handelt es sich weiterhin größtenteils oder sogar ausschließlich um Personen mit schwersten Vorerkrankungen. So sei ein 21-jähriger spanischer Fußballtrainer testpositiv verstorben. Die Ärzte stellten indes eine unerkannte Leukämie fest, zu deren typischen Komplikationen eine schwere Lungenentzündung gehört. Entscheidend zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Krankheit ist daher nicht die in den Medien oft genannte Anzahl der testpositiven Personen und Verstorbenen, sondern die Anzahl der tatsächlich und unerwartet an einer Lungenentzündung Erkrankten oder Verstorbenen (sog. Übersterblichkeit). Dieser Wert liegt in den meisten Ländern bisher sehr tief.

17. März 2020 (II)

Der italienische Immunologie-Professor Sergio Romagnani der Universität Florenz kommt in einer Studie an 3000 Personen zum Ergebnis, dass 50 bis 75% der testpositiven Personen aller Altersgruppen vollständig symptomfrei bleiben – deutlich mehr als bisher angenommen.

Die Belegung der norditalienischen Intensivstationen beträgt in den Wintermonaten typischerweise bereits 85 bis 90%. Einige oder viele dieser bestehenden Patienten könnten inzwischen auch testpositiv sein. Zur Anzahl der zusätzlichen unerwarteten Lungenentzündungen gibt es indes noch keine offiziellen Angaben.

Eine Krankenhausärztin in der spanischen Stadt Málaga schreibt auf Twitter, dass die Menschen derzeit eher an der Panik und am Systemkollaps sterben als am Virus. Das Krankenhaus werde von Personen mit Erkältungen, Grippe und womöglich Covid19 überrannt und die Abläufe seien zusammengebrochen.

14. März 2020

Laut den Angaben des italienischen Nationalen Gesundheitsinstituts ISS liegt das Durchschnittsalter der positiv-getesteten Verstorbenen in Italien derzeit bei circa 81 Jahren. 10% der Verstorbenen sind über 90 Jahre alt. 90% der Verstorbenen sind über 70 Jahre alt. 80% der Verstorbenen hatten zwei oder mehr chronische Vorerkrankungen. 50% der Verstorbenen hatten drei oder mehr chronische Vorerkrankungen. Zu den chronischen Vorerkrankungen zählen insbesondere Herz-Kreislauf-Probleme, Diabetes, Atemprobleme und Krebs. Bei weniger als 1% der Verstorbenen handelte es sich um gesunde Personen, das heißt um Personen ohne chronische Vorerkrankungen. Nur circa 30% der Verstorbenen sind Frauen. Das italienische Gesundheitsinstitut unterscheidet zudem zwischen Verstorbenen durch das und Verstorbenen mit dem Coronavirus. In vielen Fällen sei noch nicht klar, ob die Personen am Virus starben oder an ihren chronischen Vorerkrankungen oder an einer Kombination davon.

91Bei den zwei italienischen Verstorbenen unter 40 Jahren (beide 39 Jahre alt) habe es sich um einen Krebspatienten sowie um einen Diabetes-Patienten mit weiteren Komplikationen gehandelt. Auch hier sei die genaue Todesursache noch nicht klar (d.h. ob am Virus oder an den Vorerkrankungen). Die Überlastung der Kliniken ergebe sich durch den allgemeinen Andrang an Patienten sowie durch die erhöhte Anzahl an Patienten, die besondere oder intensive Betreuung benötigen. Dabei gehe es insb. um die Stabilisierung der Atemfunktion sowie in schweren Fällen um anti-virale Therapien. Außerdem sind folgende Aspekte zu beachten: Norditalien hat eine der ältesten Bevölkerungen sowie die schlechteste Luftqualität Europas, was bereits in der Vergangenheit zu einer erhöhten Anzahl an Atemwegserkrankungen und dadurch bedingter Todesfälle geführt hat. Dies ist als zusätzlicher Risikofaktor zu sehen. Südkorea beispielsweise hat einen deutlich milderen Verlauf als Italien erlebt und den Höhepunkt der Epidemie bereits überschritten. In Südkorea kam es bisher zu lediglich ca. 70 Todesfällen mit positivem Test. Betroffen waren wie in Italien hauptsächlich Risikopatienten. Bei den bisherigen testpositiven Schweizer Todesfällen hat es sich ebenfalls um Risikopatienten mit Vorerkrankungen und einem Medianalter von über 80 Jahren gehandelt, deren genaue Todesursache, d.h. ob am Virus oder an den Vorerkrankungen, noch nicht bekannt ist. Ferner zeigen Studien, dass die weltweit verwendeten Viren-Testkits in einigen Fällen ein falsches positives Resultat ergeben können, d.h. die Personen wären in diesen Fällen nicht am neuen Coronavirus erkrankt, sondern womöglich an einem der bisherigen Coronaviren, die Teil der jährlichen (und aktuellen) Erkältungs- und Grippewelle sind. Zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Krankheit ist daher nicht die oft genannte Anzahl der testpositiven Personen und Verstorbenen entscheidend, sondern die Anzahl der tatsächlich und unerwartet an einer Lungenentzündung Erkrankten oder Verstorbenen (sog. Übersterblichkeit). Für die gesunde Allgemeinbevölkerung im Schul- und Arbeitsalter ist nach allen bisherigen Erkenntnissen bei Covid-19 mit einem milden bis moderaten Verlauf zu rechnen. Senioren und Personen mit bestehenden chronischen Erkrankungen sind besonders zu schützen. Die medizinischen Kapazitäten sind optimal vorzubereiten. Zur Hauptseite: Fakten zu Covid-19“ 92BMI KM 4 – 51000/29#2 sk Anlage 8 27. März 2020 finalisierte Fassung vom 7. Mai 2020 Risiken, die sich aus den Schutzmaßnahmen und den neuen Rechtsinstrumenten zur Bekämpfung der Corona-Krise für die Sicherstellung Kritischer Infrastrukturen ergeben - aktuelle politologische Momentaufnahme und Empfehlung des Referats KM 4 - [Für den eiligen Leser empfiehlt sich vorab die abschließende Bewertung auf der letzten Seite.] Die neuen Beschlüsse der BReg und des Parlaments haben unübersehbar weitreichende Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben und alle anderen gesellschaftlichen Funktionen. Um die Risiken zu analysieren, wurden Quellen ausgewertet, in denen die Maßnahmen teils scharf kritisiert werden. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass die vorgesehene Beschlusslage von Regierung und Parlament einseitig aus der Perspektive von Kritikern betrachtet wird, und das ist auch in keiner Weise mit einer Übernahme von Meinungen oder Wertungen der Kritiker verbunden. Vielmehr geht es darum, alle Aspekte in die Überlegungen zum KRITIS-Schutz einzubeziehen, die für das künftige Funktionieren von Kritischen Infrastrukturen wirksam werden können. A. Szenario: Änderungen in § 240 BGB Die schwerwiegende Wirtschaftskrise, die in Folge der Corona-Pandemie erwartet wird, birgt vielfache Risiken auch für Unternehmen, die im Bereich der Daseinsvorsorge und Grundversorgung tätig sind. Mögliche Auswirkungen der Änderung von § 240 BGB stehen hier nur beispielhaft für Risiken, die durch Schutzmaßnahmen des Staates zusätzlich ausgelöst werden. I. Paragraph 240 des BGB wird ausgesetzt. Das bedeutet, dass Zahlungen unter Verweis auf Corona verweigert werden dürfen. Nach Darstellung in einer Internetquelle 2 würde das in der Konsequenz zu der Unwägbarkeit führen, ob künftig überhaupt noch irgendjemand für irgendetwas bezahlen werde. Betroffen sein können sowohl die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, als auch die Lieferanten und das Personal dieser Anbieter. Am Ende würde keiner mehr bezahlen. Wenn dieses Szenario auch nur ansatzweise einträte, käme das einem gigantischen Vertrauensverlust und Zusammenbruch nahezu jeder Wirtschaftstätigkeit gleich. Es wird im Weiteren davon ausgegangen, dass die Regelungen von dem federführenden BMWi gut durchdacht sind, und dieses größtmögliche Risiko daher nicht eintreten wird. Aber auch unterhalb der Schwelle des Totalzusammenbruchs ist mit Auswirkungen auf den Betrieb von Kritischen Infrastrukturen zu rechnen. Wichtig ist in diesem Falle nicht (nur), die Profitabilität des Betriebes sicherzustellen, sondern die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu muss der jeweilige Betreiber stets über die notwendigen Betriebsmittel und qualifiziertes Personal verfügen. Es ist davon auszugehen, dass auch Leistungen, die über Kritische Infrastrukturen erbracht werden, von den Leistungsbeziehern (Kunden) vielfach nicht mehr, oder nur noch teilweise bezahlt werden. Um die Leistungen weiter erbringen zu können, muss es jedoch Einnahmen geben, denn die Beschäftigten und Lieferanten müssen bezahlt werden. Ohne Verfügbarkeit von Zwischenprodukten und ohne Personal können die Kritischen Dienstleistungen nicht erbracht werden. II. Das BGB gilt nur in Deutschland. Die Regelung wird sich aber vermutlich auch auf die grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen auswirken. Da der Erfolg der deutschen 2 26. März 2020, Roland Tichy: Merkel schaltet Ludwig Erhard aus – Corona-Gesetze: Angriff auf Marktwirtschaft und Demokratie (https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/corona-gesetze-angriff-auf-marktwirtschaft-und-demokratie/) 93Volkswirtschaft von Exporten (bei in der Vergangenheit hoher internationaler Konkurrenzfähigkeit) abhängig ist, können die nationalen Rechtsänderungen eine höchst problematische Dynamik auslösen. Exkurs: Im globalen Wettbewerb bestehen bereits ohne die aktuelle Krise zahlreiche unvorteilhafte Effekte, z.B. Abwanderung und Verlust von Talenten an das Ausland und das ohnehin im internationalen Vergleich begrenzte Potential an Spitzenbegabungen, die die dringend benötigten, wirtschaftlich verwertbaren Innovationen hervorbringen könnten, mit denen der künftige Erfolg unserer Exportwirtschaft abgesichert werden müsste (nach Prof. Heinsohn). Das zu vertiefen, würde hier den Rahmen sprengen. Ebenso wie die Behandlung der Wechselwirkungen zwischen der deutschen Migrationspolitik (BMI-Zuständigkeit) und unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit, die tendenziell auf eine eher ungünstige Ausgangslage für unser Land hinweisen, wie Professor Collier vor wenigen Jahren im BMI in einer internen Veranstaltung anschaulich beschrieben hat. Ich möchte diese Punkte aber nicht gänzlich unerwähnt lassen, weil sich die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes auch auf das erreichbare Sicherheitsniveau unserer Kritischen Infrastrukturen auswirken wird (siehe dazu unten das Szenairo C.). Zudem sind zahlreiche ausländische Firmen und Investoren auf dem deutschen Markt aktiv – und zwar auch in dem Bereich der Kritischen Infrastrukturen. Von zusätzlichen Unsicherheiten sind daher u.a. die IT- und Internetversorgung in Deutschland betroffen als auch die besonders wichtige Energiebranche und insbesondere die Stromversorgung. Von den vier Übertragungsnetzbetreibern gehören zwei ausländischen Firmen (lt. Wikipedia): - 50Hertz gehört zu 60 % dem belgischen Netzbetreiber Elia System Operator und zu 40 % dem australischen Infrastrukturfonds Industry Funds Management (IFM Global Infrastructure Fund). - Alleingesellschafterin der TenneT TSO GmbH ist eine deutsche GmbH & Co. KG, die über mehrere Zwischengesellschaften vermittelt, der niederländischen TenneT Holding B.V. gehört. Falls es im internationalen Wirtschaftsverkehr zu Friktionen kommt und das Agieren ausländische Inhaber deutscher Firmen unberechenbar wird, entsteht für den Staat unmittelbar Handlungsbedarf im Bereich der Gewährleistungen der Versorgung mit Kritischen Dienstleistungen und Produkten. III. Wenn unter Berufung auf § 240 BGB Lohnzahlungen verweigert werden können, wird das zu unklaren Beschäftigungsverhältnissen, unsicherer Personalverfügbarkeit und erhöhter Arbeitslosigkeit führen. Davon werden voraussichtlich auch KRITIS-Betreiber oder für deren Ges häfts etrie ot e dige Part er )ulieferer, … etroffe sei , de e z.B. Perso al it besseren Vertragskonditionen abgeworben werden könnte. Frage an BMWi: Wie kann das Risiko durch die temporäre Neuregelung von § 240 BGB für KRITIS-Betreiber verringert werden? Frage an BMWi: Welche Anwendung findet § 240 BGB in den internationalen Vertragsbeziehungen im KRITIS-Bereich? Es mag für alle problembehafteten Betriebe und Fallkonstellationen Sonderlösungen und zusätzliche Spezialregelungen geben, mit denen schädliche Auswirkungen der generellen Regierungsmaßnahmen auf die Versorgungssicherheit begrenzt oder kompensiert werden können. Am einfachsten und sichersten wäre jedoch, die Rechtsänderungen nach der unmittelbaren Krise so schnell wie möglich zurück zu nehmen.

94B. Szenario: Die Gewährleistungsverantwortung des Staates – Ausgestaltung einer Funktion und Rolle Der größte Teil der Kritischen Infrastrukturen ist zwar in privater Hand und wird von den jeweiligen Anbietern eigenverantwortlich betrieben. – Die großen Privatisierungswellen der letzten Jahrzehnte (Bahn, Post, Telekom, Energieversorgung, etc) haben eine veränderte Ausgangslage geschaffen. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen wurde durch diese Maßnahmen grundsätzlich erschwert. – Für die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland per Kritische Infrastrukturen trägt der Staat jedoch eine Gewährleistungsverantwortung. Diese verpflichtet den Staat, bei fundamentalen Versorgungsmangellagen in die Strukturen und Prozesse der (privaten) KRITIS-Betreiber einzusteigen oder einzugreifen. Herausforderung für die Bundesressorts und Länderbehörden: Wie können sich die Behörden darauf vorbereiten, bei Bedarf eine engmaschige Begleitung und Kontrolle der Funktionsfähigkeit von KRITIS-Betreibern vorzunehmen und ggf. steuernd einzugreifen, bevor gefährliche Engpässe entstehen? Es gibt bisher kein Szenario und keine Planung dafür, dass dieser Fall (fundamentale Versorgungsmangellagen in einzelnen KRITIS-Sektoren) flächendeckend und längerfristig eintritt. Die gegenwärtige Coronakrise macht notwendig, dass dieser Fall präventiv konzeptionell bearbeitet wird. Dabei werden folgenden Aspekte zu behandeln sein:  Identifikation von Problemfällen (Betreiber, die ausfallen könnten und für die Ersatz geschaffen werden muss)  Aufbau einer bundesweit tätigen Planungs-, Koordinierung- und Einsatzstelle, die organisatorische und rechtliche Probleme löst und die Verantwortlichen zu allen praktischen Fragen berät  Vereinbarungen zur Entscheidungsfindung bei zahlreichen beteiligten und betroffenen Behörden und Ebenen sowie privaten Partnern  Prüfung der Zurückverstaatlichung von privatisierten Kritischen Infrastrukturen Dieses Szenario wirft die Frage auf, ob die Ausweitung von staatlicher Steuerung tatsächlich eine bessere Daseinsvorsorge leisten kann, als es (wie bisher) mit marktwirtschaftlichen Mitteln erreicht erde ko te. Befür htu ge , dass u ser Syste ei e erstärkte „Pla irts hafts-Charakter“ erhielte, sind nicht völlig abwegig. Das zu bewerten kann kein Gegenstand dieser Arbeit sein. Ich erwähne diesen Zusammenhang, weil darin ein Bedarf nach Grundsatzentscheidungen zu wesentlichen Rahmenbedingungen deutlich wird, und weil die Sicherheit von Kritischen Infrastrukturen unter verschiedenen Rahmenbedingungen (privatwirtschaftlicher oder staatlicher Betrieb von KRITIS) unterschiedlich organisiert werden muss. C. Szenario: Eintritt einer schweren Wirtschafts- und Gesellschaftskrise verursacht und ausgelöst durch die nationalen (und weltweiten) Schutzmaßnahmen gegen den Corona-Virus – im Kontext des Krisenmanagement-Modells der Politik Unsere Gesellschaft hat aktuell mit zweierlei negativen Entwicklungen zu tun.  Einerseits wird es Leid durch Erkrankung und Tod geben (Corona-Virus). Das ist unabwendbar und das Ausmaß kann heute für die Zukunft nicht sicher abgeschätzt werden – weder für den Fall umfangreicher Schutzmaßnahmen vor Ansteckung, noch für den Fall sehr spezifischer Maßnahmen bei ansonsten Aufrechterhaltung des normalen gesellschaftlichen Lebens, einschließlich des regulären Arbeitslebens und aller Bildungs- und Wirtschaftsprozesse.

95 Andererseits führen ergriffene Schutzmaßnahmen in eine schwere Wirtschafts- und Gesellschaftskrise. Der komplexe und vernetzte Wirtschaftsprozess wird massiv gestört und schweren Schaden nehmen, die Bilanz unserer Volkswirtschaft wird drastisch einbrechen, die Arbeitslosigkeit wird erheblich zunehmen, wirtschaftliche Existenzen von sehr vielen Privatleuten und Unternehmungen werden verloren gehen, psychische und andere gesundheitliche Störungen werden massiv zunehmen, bis hin zu einer hohen Zahl an Suiziden. Die Wirtschaftskrise wird möglicherweise einhergehen mit einem Akzeptanzverlust der Regierung in der Bevölkerung und einer Legitimitätskrise der staatlichen Ordnung. Die bestehende Ordnung kann dann möglicherweise nur aufrechterhalten werden, wenn Instrumente dazu eingesetzt werden und Maßnahmen ergriffen werden, die mit dem eigentlichen Inhalt der Ordnung und ihren Werten nicht mehr kompatibel sind (z.B. Eingriffe in Freiheitsrechte, Grundrechte, demokratische Prinzipien, etc.). Exkurs zum Stichwort Todesopfer: Der massive Wohlstandseinbruch unserer Gesellschaft und die erwartbare Verelendung von Teilen der Bevölkerung in Folge einer massiven Wirtschaftskrise, wird zu einer deutlichen Erhöhung der Sterblichkeit und einem Sinken der Lebenserwartung in unserem Land führen. Viele anspruchsvolle und kostenträchtige gesundheitliche Maßnahmen und medizinische Behandlungen, die heute zum selbstverständlichen zivilisatorischen Standard unseres Gemeinwesens gehören und regelmäßig mit großem Erfolg und Nutzen für die Lebensqualität der Bevölkerung durchgeführt werden, sind unter verschlechterten Rahmenbedingungen nicht mehr leistbar. Sie fallen unter diesen Bedingungen fort. Menschen, die in der Folge der Auswirkungen der staatlicherseits provozierten (wenn auch in guter Absicht) Wirtschaftskrise vorzeitig sterben werden, sind dann genau so tot, wie die dem Virus erlegenen. Krisenmanagement Das Krisenmanagement der Bundesregierung und der Landesregierungen kümmert sich mit erheblichem Engagement um die Abwehr der Verbreitung von Infektionen und bemüht sich, die negativen gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Engagements zu begrenzen. Dazu hat insbesondere die BReg ein bisher unvorstellbar umfassendes regulatorisches und monetäres Instrumentarium aktiviert und Ankündigungen vorgenommen (Versprechungen gemacht), bei denen Zweifel daran bestehen, ob sie tatsächlich realisiert werden können. Bei dem praktizierten Vorgehen und den gesetzten Präferenzen besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der durch die Schutzmaßnahmen ausgelöste Schaden, höher ausfällt, als der Schaden, der ohne diese Maßnahmen eingetreten wäre – bzw. bei minimalinvasiven aber hochkonzentrierten Maßnahmen z.B. zum Schutz von durch den Virus besonders bedrohten aber überschaubaren Bevölkerungsgruppen. Ein systematischer Abgleich zwischen den Grundoptionen, der für eine rational möglichst breit fundierte Entscheidungsfindung hilfreich wäre, findet scheinbar nicht statt – er ist jedenfalls selbst für Insider und im zentralen Krisenmanagement tätige Mitarbeiter und Spezialisten nicht erkennbar. Auch in der Öffentlichkeit und den Massenmedien, einschl. der öffentlich-rechtlichen, wird der Gegenüberstellung trotz ihrer überragenden Bedeutung und der Wünschbarkeit eines gesellschaftlichen Konsenses über eine gemeinschaftliches Leitbild eitestgehe d ausge i he „Auge zu u d dur h“ s hei t das Motto zu sei Da glei h ohl iele Menschen darüber nachdenken, wird die Tabuisierung zusätzliche Befürchtungen und Ängste auslösen. Schließlich wird es doch zu einer Diskussion kommen, sie hat aktuell gerade zu der Frage eingesetzt, wie Patienten angesichts eines möglichen Mangels an überlebenswichtigen Behandlungskapazitäten priorisiert werden sollen. Das war schon immer eine Grundsatzfrage auch des präventiven KRITIS-Schutzes, die bisher besonders gerne verdrängt oder vernachlässigt wurde, aber im Fall der Fälle ultimativ beantwortet werden muss. Beispiel: Wenn in einer Akutklinik bei

96einem längerfristigen Stromausfall nach einiger Zeit nur noch eine Station mit dem zur Neige gehenden Notstrom versorgt werden kann – el he soll es sei : die Neo atologie „Früh he , die geriatrische oder die Intensivstation? Wer wird sterben, wer bekommt eine Chance? In der akuten Krisensituation kann man der Frage nicht mehr ausweichen und da es keine medizinischen Kriterien für ethische Entscheidungen gibt, sind die Antworten von der Politik zu geben. Die Politik kann sich beraten lassen, aber am Ende ist sie es, die die Verantwortung für die Entscheidung zu tragen hat. Das nimmt ihr keiner ab, dafür wurde die Regierung auf demokratischem Wege vom Volk zur Regierung bestimmt. Die damit verbundene Verantwortlichkeit hat jedes einzelne Regierungsmitglied freiwillig übernommen. Auf die Vorbereitung der damit verbundenen Entscheidungsprozesse muss sich das Krisenmanagement auf Bundes- und Länderebene einrichten. In Anbetracht der weitreichenden Folgen und der hohen Verantwortung, die die Regierung der Bevölkerung gegenüber hat, kann sich das bisherige Vorgehen als schwerwiegendes Versäumnis erweisen 3 Die Regierung setzt den Bestand unserer Gesellschaft mit all ihren Errungenschaften möglicherweise aufs Spiel – nicht etwa indem sie falsche Entscheidungen trifft (das kann jetzt noch nicht abschließend beurteilt werden) – , sondern dadurch, dass sie nicht umfassend systematisch und rational vorgeht. Das kann gut gehen, es kann aber auch in eine Katastrophe für unser Land führen und für alle Menschen, die hier leben. Die wichtigste Schlüsselfrage wird nicht gestellt, ihr wird nicht intensiv nachgegangen. Sie lautet: Wann ist das gesellschaftliche Schadens-Äquivalent durch Schutzmaßnahmen höher (und sind diese Maßnahmen folglich zu unterlassen), als der Verlust einer möglicherweise hohen Anzahl von Menschenleben? Sich dieser Frage zu stellen bedeutete, es müssten zunächst die möglichen Schäden für beide Seiten systematisch ermittelt und miteinander verglichen werden. Im Moment wird sogar darauf verzichtet und vermieden, alle Fakten vollständig zu erheben, die einen Abgleich überhaupt erst möglich machen. Eine beispielhafte Aufstellung von nicht erhobenen Daten und Auskünften findet sich in meinem ersten und zweiten Zwischenbericht (1. vom 23.3.20; der 2. ist noch in Arbeit). Die Politik hat sich auf starke Interventionen und Vergesellschaftung von bisher privaten Funktionen festgelegt. Schon eine Plausibilitätsprüfung einiger Maßnahmen, nährt Zweifel an ihrer Wirksamkeit. Ich will das hier nur anreißen: Milliardenschwere Programme müssen administriert werden. Es gibt umfangreiche Erfahrungen über den Aufwand und den Zeitbedarf für die Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen, Hilfen und Subventionen. Wenn die Mittel die Wirkung erzielen sollen, zu denen sie beschlossen wurden, ist das mit einem extrem hohen Verwaltungsaufwand und einer sehr langen Bearbeitungszeit verbunden. Wenn es schnell gehen soll wird es hohe Streuverluste geben, Mitnahmeeffekte, Missbrauch der Programme und Ungerechtigkeiten schaffen, sowie seinen Zweck verfehlen. Das ist ein großes Problem: entweder dauert es zu lange und ist zu kompliziert, dann wird die erwünschte Wirkung nicht erreicht oder kommt zu spät, oder es wird sehr schnell und unbürokratisch erledigt und ist unwirtschaftlich sowie unverhältnismäßig und löst kontraproduktive oder destruktive Anreize aus. Die Abhängigkeit (oder die Verlockung) von echten (oder erschlichenen) Hilfen durch den Staat untergräbt unternehmerische Risikofreudigkeit, Eigeninitiative und Innovationskraft, die für eine positive wirtschaftliche Entwicklung notwendig sind. Auf eine langfristig positive wirtschaftliche Entwicklung ist unsere Gesellschaft aber angewiesen, weil die heute gemachten Schulden der öffentlichen Hand morgen erwirtschaftet und zurückgezahlt werden müssen. Erkennbar sind die weitreichenden negativen Auswirkungen der Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen hohen Risiken für die elementaren Versorgungssysteme (Kritische Infrastrukturen). Wer ist i diese )usa e ha g u ter „Regieru g“ zu erstehe ? – Hier sind nicht nur die einzelnen unmittelbaren Regierungsmitglieder gemeint, sondern auch die Beschäftigten des Exekutivapparats, ohne die ein Regieren nicht möglich wäre. – Auch diese Analyse ist ein Arbeitsergebnis des administrativen Regierungsapparats. 3

97Risiken und Gefahren für den sozialen Frieden – Auswirkungen auf KRITIS Im Falle einer schweren Wirtschafts- und Gesellschaftskrise (wie oben beschrieben), wird es ein Potential von unzufriedenen, verbitterten und verzweifelten Menschen geben, die zu einer latenten Bedrohung für das verbliebene Rest-Gemeinwesen werden können, von dem sie sich im Stich gelassen, verraten und ausgeschlossen fühlen. Die Gefährlichkeit dieses Potentials ist an der hohen Verletzlichkeit unsere elementaren Lebensadern, den Kritischen Infrastrukturen abzulesen. Der Aufwand, den bereits halbwegs intelligente und gut organisierte Verzweifelte (weil sie ihre materielle Existenz und ihren Glauben an unseren Staat verloren haben) betreiben müssten, um einen maximalen Schaden anzurichten (potentiell bis hin zur Herbeiführung eines Strom-Blackouts) ist überschaubar. Anschauliche Beispiele können (von KM4/BBK) in fast beliebiger Anzahl beschrieben werden. Sich davor gesondert und dauerhaft zu schützen, scheint unten den Bedingungen einer massiven und nachhaltigen Wirtschaftskrise fast aussichtslos. Eine Verbesserung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen ist immer mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Das galt schon vor der Krise. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden üblicherweise über den Versorgungspreis auf die Verbraucher umgelegt. Betreiber vermeiden möglichst lange solche kostenträchtigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen, weil die Betreiberunternehmen in der Konsequenz mit Umsatzeinbußen rechnen (wegen der Verteuerung und Einsparreflexen der Verbraucher) und somit die Profitaussichten des Unternehmens vermindert würden (oder die Profitabilität der Unternehmung selbst zur Disposition stünde). Die Erfahrungen mit der Einführung erweiterter (aber noch nicht ausreichender) rechtlicher IT-Sicherheitsanforderungen (IT-SiG, … ha e diese Me ha is e gut erkennen lassen. Die Akzeptanz der Betreiber für Auflagen und Anforderungen kann minimal gesteigert werden, wenn die Zusatzbelastungen möglichst gleichgewichtig auf alle Wettbewerber verteilt werden. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die Konkurrenten stets versuchen werden, gegenüber ihren Wettbewerbern unterdurchschnittlich belastet zu werden oder überdurchschnittliche Zusatzsubventionen vom Staat zu akquirieren. Das bedeutet für die Ausgangsfrage dieses Papiers: Unter den Bedingungen einer Wirtschaftskrise und permanenter Sparzwänge wird automatisch das Schutzniveau von Kritischen Infrastrukturen sinken. Dieser Effekt wird kaum abgeschwächt werden können, indem Betreiber verstaatlicht werden, da Ausgaben für kostenträchtige Sicherheitsmaßnahmen in Konkurrenz zu Sozialausgaben und anderen lebenswichtigen Bedarfen stehen und das Defizit der öffentlichen Haushalte weiter in die Höhe treiben werden. Spezifische strategische Aspekte des KRITIS Schutzes Alle politische Werbung und alle konstruktiven Ansätze und Einzelmaßnahmen zugunsten des KRITIS-Schutzes und alle Sonntagsreden zu diesem Thema können nicht darüber hinwegtäuschen, dass unsere Gesellschaft mit ihrer Lebensweise seit Jahrzehnten immer höhere Risiken eingegangen ist und eine immer größere Verletzlichkeit aufgebaut hat. Das lässt sich nicht mehr ohne weiteres zurückdrehen (etwa durch den graduellen Verzicht auf etwas Wohlstand und Luxus). Den erforderlichen Schutz herzustellen ist eine große Herausforderung und Aufgabe für den Staat und unserer Gesellschaft. Im Moment gibt es nicht einmal einen bewussten gesellschaftlichen Konsens über die akzeptierten Restrisiken. In der KRITIS-Strategiedebatte der letzten Jahre gab es die I itiati e, de „soziale u d gesells haftli he Friede “ ko zeptio ell einer Kritischen Infrastruktur gleichzustellen (und ein Schutzniveau zu beschreiben). Das hat nicht ins Schema gepasst, jetzt kommt es möglicherweise zum Tragen. Strategisch unberücksichtigt – weil unerkannt – blieb bisher auch die in der Krise gemachte Erfahrung, dass der Erhalt der Funktionsfähigkeit der elementaren Überlebensfunktionen (=KRITIS) nicht das Überleben der Gesellschaft insgesamt sichern wird, wenn der übrige, nicht überlebensnotwendige Teil der Gesellschaft und ihrer Prozesse, quantitativ ein so extremes Übergewicht darstellt, wie wir es heute konstatieren müssen. Der Bestand des vielen 98Irrelevanten ist für unser gesellschaftliches Überleben ebenso unverzichtbar, wie das wenige konzentrierte Überlebensnotwendige. Mit anderen Worten: Unsere Gesellschaft würde auch dann scheitern, wenn wir zuverlässig und bis auf weiteres für jeden Einwohner Deutschlands ein Dach über dem Kopf hätten, schützende Kleidung und so viel Nahrung, dass niemand verhungert. Wenn die stete Wertschöpfung der gesamten und hochkomplexen Volkswirtschaft mit ihrem breiten Spektrum nicht gesichert ist, wird auch das Lebensnotwendige langsam aber sicher ausgehen.

D. Abschließende Bewertung Aus Sicht des präventiven Schutzes Kritischer Infrastrukturen und in Verantwortung für diese Aufgabe muss dringend dazu geraten werden, die andauernden restriktiven Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus so schnell wie möglich zurück zu führen und die Regeneration der Gesellschaft überwiegend in die Verantwortung der Bevölkerung und die marktwirtschaftliche Dynamik zu geben, ohne auf die gezielte und punktgenaue Unterstützung des öffentlichen Sektors für Bedürftige (in einem weiteren Sinne) zu verzichten. Die chinesische Wirtschaft ist inzwischen wieder angelaufen, die USA werden spätestens nach Ostern ihre wirtschaftlichen Prozesse normalisiert haben. Damit ist etwa die Hälfte der weltweiten Wirtschaftskraft wieder am Start. Staaten, die dann noch zögern, unmittelbar mitzuziehen, werden voraussichtlich keine zweite Chance bekommen, den Anschluss an die vorherige globale Konstellation und ihre Marktposition herzustellen – mit allen Konsequenzen, die das für Deutschland als ehemaligen Exportweltmeister hätte. Wir sollten schon in der Woche vor Ostern wieder weitestgehend im Normalmodus sein. 99